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Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen oder „nachrangige Darlehen“ stellen ein wesentliches Finanzierungsinstrument im Bereich des Mezzanine-Kapitals dar, der die Bonität des Unternehmens verbessert und den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln erleichtert. Dabei handelt es sich bilanziell um Fremdkapital, dessen Rückerstattung aufgrund seiner Subordination (Rangrücktritts) im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens erst dann durchgeführt werden muss, wenn sämtliches andere Fremdkapital bereits rückerstattet wurde. Der Darlehensgeber bzw. Investor tritt also hinter alle übrigen Fremdkapitalgeber zurück.



Ihre Vorteile

Damit steht das auch „Junior Debt“ genannte Nachrangdarlehen dem Eigenkapital näher als andere Finanzierungsformen und sind als im Rahmen der Unternehmensfinanzierung als Zwischenform von Eigen- und Fremdkapital anzusehen. Der Investor erhält für das finanzielle Engagement in der Regel eine überdurchschnittliche Rendite, verzichtet im Gegenzug aber auf Stimmrechte.