Konzept
Die Vermittlung von freiberuflich tätigen IT-Experten steht bei uns im Fokus, auf Wunsch vermitteln wir jedoch auch direkt in eine Festanstellung oder ermöglichen die Übernahme eines zunächst externen IT-Spezialisten in diese als ergänzenden Beschaffungsweg.
Hierzu werden enge Kontakte zu den Spezialisten gepflegt und ihnen ein Umfeld geboten, indem etwaige rechtliche Risiken reduziert sind. Zudem werden sie von administrativenAufgaben befreit, die sie von der Aufgabenstellung ihrer Auftraggeber ablenken und belasten.
Auf Basis unserer mehrere zehntausend IT-Experten umfassenden Datenbank sind wir zusätzlich in der Lage, dem Auftraggeber auf Wunsch auch IT-Spezialisten in die Festanstellung hinein zu vermitteln. Gerne erläutern wir Ihnen als Freiberufler oder Auftraggeber unser Konzept ausführlich impersönlichen Gespräch.
Die Rechtsgrundlage
Zur Frage der Scheinselbstständigkeit unter Geltung unseres Systems liegt uns ein Rechtsgutachten einer namhaften bundesweit tätigen Rechtsanwaltssozietät vor. Auszüge aus diesem Rechtsgutachten, das wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch im Detail erläutern:
"...führt zu keiner Scheinselbstständigkeit bzw. nichtselbstständigen Tätigkeit... . ... sind auch nicht als arbeitnehmerähnliche Selbstständige anzusehen."
"Auch im Verhältnis zu den jeweiligen Auftraggebern kann...von einer nichtselbstständigen Beschäftigung oder Scheinselbstständigkeit nicht ausgegangen werden."
"...Auftragnehmer sind weder im Verhältnis..." "zur asolco IT AG", "...noch zu den Auftraggebern als arbeitnehmerähnliche Selbstständige anzusehen."